Worte schaffen Wirklichkeit.

Worte schaffen Wirklichkeit.

„Sprache ist von zentraler Bedeutung bei unserem Bemühen, die Rechte des Kindes zu respektieren, zu schützen und zu implementieren.“

Jaap E. Doek (Vorsitzender der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe des terminologischen Leitfadens)

Was ist angemessene Sprache?

Worte sind von Bedeutung, weil sie Einfluss darauf haben, wie wir Probleme begrifflich erfassen, Themen priorisieren und Antworten finden. Der inkonsistente Gebrauch von Sprache kann zu widersprüchlichen Antworten auf ein und dasselbe Thema führen. Zudem verändert sich der Sprachgebrauch kontinuierlich. Als die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in den späten 80er Jahren verfasst wurde, waren die Begrifflichkeiten „Kinderprostituierte“ oder „Kindersextourismus“ in der Fachöffentlichkeit gängig.  Somit haben diese Ausdrücke Eingang in wichtige (internationale) Dokumente und dadurch auch in Gesetzestexte gefunden.

Mittlerweile ist eine anti-rassistische und gendersensible Sprache, die Machtdimensionen und Diskriminierungsrisiken reflektiert, Standard im fachöffentlichen Diskurs. Im Bereich der Kinderrechte wurde eine Debatte um angemessene Sprache lange Zeit kaum geführt.

2014 initiierte ECPAT International eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus 18 internationalen Organisationen, die sich in einem mehr als einjährigen Beratungsprozess auf angemessene Begriffe und Konzepte rund um die sexuelle Ausbeutung und die sexualisierte Gewalt an Kindern einigte. Das Ergebnis ist der Terminologische Leitfaden, der vom englischen Original ausgehend, in weitere Sprachen übersetzt und adaptiert wurde: https://ecpat.org/luxembourg-guidelines/

Obwohl es rechtliche Definitionen für eine Anzahl von Sexualstraftaten gegen Kinder gibt, herrscht noch immer große Verwirrung beim Gebrauch unterschiedlicher Begrifflichkeiten bezogen auf sexuelle Ausbeutung und sexualisierte Gewalt gegen Kinder.

    • Durch bestimmte Ausdrücke werden Stereotypen, gesellschaftliche Einstellungen, kulturelle Vorstellungen oder Normen, die entweder schädlich sind oder das Recht des Kindes auf Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt untergraben, bestätigt und verbreitet.
    • Meinungsunterschiede über die tatsächliche Bedeutung von Ausdrücken führen zu beträchtlichen Herausforderungen für die Weiterentwicklung und Planung von Politiken und Programmen, von Rechtsvorschriften sowie für die Datenerfassung.
    • Unklarheit beim Gebrauch von Sprache und von Begriffen kann die Lobbyarbeit und die zwischenstaatliche und behördenübergreifende Zusammenarbeit beeinträchtigen und schwächen.
    • Ohne ein klares konzeptionelles Verständnis (und Einigung) über deren Bedeutung wird das Übersetzen von Begriffen in unterschiedliche Sprachen zu einer beschwerlichen und ressourcenintensiven Aufgabe. Die Bekämpfung der grenzübergreifenden sexuellen Gewalt gegen Kinder wird somit erschwert.


Daher ist eine größere konzeptuelle Klarheit über die Terminologie notwendig, um eine stärkere und konsistentere Lobbyarbeit, Politik und Gesetzgebung zu gewährleisten – um Kinder besser zu schützen.

Warum ein terminologischer Leitfaden?

Um Kinder und Jugendliche umfassend vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen, sind Maßnahmen auf vielen unterschiedlichen Ebenen erforderlich. In der Öffentlichkeit und mit relevanten Akteur*innen angemessen über dieses Thema sprechen zu können, ist dafür eine wesentliche Grundvoraussetzung.

Der Terminologische Leitfaden ordnet Begriffe ein, die imThemenfeld kursieren. Er liefert Erklärungen und kategorisiert die Begriffe nach einem Ampelsystem: Grün gekennzeichnet sind Begriffe, die für eine Auseinandersetzung mit dem Thema geeignet und angemessen sind. Als rot eingestufte Begriffe sollten hingegen unbedingt vermieden werden. Die gelbe Markierung bedeutet „Achtung!“: Hier ist die Empfehlung, die Begriffe nur mit Bedacht und unter Berücksichtigung bestimmter Aspekte zu verwenden.

Seit der Entstehung dieses Leitfadens sind im öffentlichen Sprachgebrauch positive Entwicklungen zu verzeichnen. Begriffe, die Gewalt verharmlosen, Betroffene stigmatisieren oder Gewaltverhältnisse reißerisch und verzerrt darstellen, sind immer weniger präsent. Das gesellschaftliche Bewusstsein für ihren problematischen Gehalt wächst. Alternative Begriffe werden breiter diskutiert.

Aus diesem Grund hat ECPAT eine Ergänzung zum Terminologischen Leitfaden erstellt. Dabei stehen nun nicht mehr die „roten“ Begriffe im Fokus. Vielmehr geht es darum, zentrale „gelbe“ und „grüne“ Begriffe noch weiter zu schärfen und zusätzliche Hintergründe zu ihnen zu liefern. Über konkrete Begriffsdebatten hinaus wirft diese ergänzende Handreichung außerdem einen allgemeinen Blick auf diskriminierungssensible Sprache im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Denn angemessene Sprache ist auch eine Frage der Haltung.

Diskriminierungssensible Haltung und Sprache

Orientierungspunkte

Angemessene Sprache ist deutlich mehr als das Abhaken einer Checkliste. Doch die folgenden Punkte bilden eine Richtschnur, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sprachlich angemessen zu adressieren.

Was zu vermeiden ist:

  • die Verharmlosung und Relativierung von Gewalt
  • stereotype und diskriminierende Darstellungen von Betroffenen
  • die Verfestigung von Mythen über sexualisierte Gewalt
  • reißerische Darstellungen, die sich zum Beispiel auf spektakuläre Einzelfälle fokussieren
  • ein zu starker Fokus auf die Täter(*innen)perspektive oder sogar deren Stärkung
  • eine Verdrehung der Tatsachen dahingehend, dass Betroffenen die Verantwortung für die erlebte Gewalt zugeschrieben wird
  • eine Perspektive, die Betroffene als passive Objekte darstellt anstatt sie als Einzelpersonen anzuerkennen und zu stärken

Wohin es stattdessen gehen soll:

  • sachliche, faktenbasierte und spezifische Informationen
  • einfache, klare Sprache, die dazu motiviert, sich mit der Gewalt auseinanderzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und für Kinderschutz einzutreten
  • Ausrichtung an den Bedarfen der Betroffenen und konsequentes Handeln in ihrem Sinne
  • Anerkennung von Betroffenen in ihrer Individualität und Vielfalt
  • Sichtbarmachung der Handlungsfähigkeit und Stärke von Betroffenen im Umgang mit teils gravierenden Erfahrungen
  • Verstärkung der Stimmen von Betroffenen auch im Kontext von Aktivismus
  • eine kultur- und gendersensible Sprache
  • Berücksichtigung von Machtverhältnissen und Diskriminierung – mit einer intersektionalen Perspektive

Macht das einen Unterschied?

Studien zeigen: Sprache wirkt und kann unsere Wahrnehmung unbewusst manipulieren (wie bspw. in der Werbung). Jede einzelne Person kann dazu beitragen, die Debatten um den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung so zu gestalten, dass diese die Betroffenen nicht stigmatisieren oder die Gewalttaten relativieren. Je mehr Menschen angemessene Sprache nutzen, desto gewohnter wird ein angemessener Sprachgebrauch.

Beispiel INTERPOL
Die internationale Polizeiorganisation INTERPOL verpflichtet sich zur Nutzung angemessener Sprache. Beispielsweise werden explizit alle Begriffe in Zusammenhang mit „Kinderpornographie“ abgelehnt, da dies die Schwere des Missbrauchs von Kindern verschleiert. „When children are involved, it’s not porn. It’s abuse. It’s a crime.” https://www.interpol.int/Crimes/Crimes-against-children/Appropriate-terminology