Der Gebrauch dieses Begriffs sollte vermieden werden.
Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, wie dieser Begriff verwendet wird.
Dieser Begriff ist angemessen und scheint eine allgemein akzeptierte Bedeutung zu haben.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein
Begriff | Symbol | Kommentar | Alternative Formulierung |
---|---|---|---|
Freiwillige Prostitution von Kindern |
![]() | Auch wenn es so scheinen mag, als ob Jungen oder Mädchen eine bewusste Entscheidung für die Prostitution getroffen hätten, sind Kinder und Jugendliche entwicklungspsychologisch bedingt nicht in der Lage ihrer eigenen Ausbeutung zuzustimmen. Daher ist eine vermeintliche Freiwilligkeit irrelevant im Hinblick auf den Schutz von Kindern vor allen Formen der sexuellen Ausbeutung nach internationalem Recht. | Sexuelle Ausbeutung von Kindern in der Prostitution |
Kinder / Heranwachsende / Junge Menschen, die Sex verkaufen |
![]() | Sexarbeit ist der einvernehmliche Verkauf von Sex zwischen Erwachsenen. Kinder können nicht einvernehmlich an Sexarbeit beteiligt sein. Siehe „freiwillige Prostitution von Kindern“. | Sexuelle Ausbeutung von Kindern |
Kinderprostituierte_r |
![]() | Der Begriff impliziert, dass das Kind sich aktiv zur Prostitution bereit erklärt hat oder dass es eine (Mit-)Verantwortung oder Schuld an seiner eigenen Ausbeutung trägt. | Kind, das zu Prostitutionszwecken ausgebeutet wird |
Kindersexarbeiter_in |
![]() | Der Begriff impliziert, dass das Kind sich aktiv zur Prostitution bereit erklärt hat oder dass es eine (Mit-)Verantwortung oder Schuld an seiner eigenen Ausbeutung trägt. | Kind, das zu Prostitutionszwecken ausgebeutet wird |
Kinderschänder |
![]() | Der Begriff impliziert auf der einen Seite eine Schuldzuweisung an den Täter, auf der anderen Seite weist es dem betroffenen Kind ‚Schande‘ zu, mit der es fortan leben muss. Der Begriff suggeriert, dass das Kind sich schämen müsste und ist deshalb zu vermeiden. | Sexualstraftäter_in |
Kindersextourismus |
![]() | Der Begriff impliziert es handele sich um eine legitime Form des Tourismus und bringt das Verbrechen mit der gesamten Reisebranche in Verbindung. Dabei wird die touristische Infrastruktur für sexuelle Gewalt gegen Kinder ausgenutzt. | Sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus |
Kindersextourist |
![]() | Der Begriff impliziert es handele sich um eine legitime Form des Tourismus. Dabei wird die touristische Infrastruktur für sexuelle Gewalt gegen Kinder ausgenutzt. Als reisende Sexualstraftäter_innen werden Personen definiert, die reisen, um Sexualstraftaten gegen Kinder zu begehen. | Reisende_r Sexualstraftäter_in |
Kunde / Klient / Freier |
![]() | Die Begriffe gehören zur Wirtschaftssprache und beziehen sich auf Personen, die Güter oder Dienstleistungen kaufen. Sie lassen die Tatsache außer Acht, dass die sexuelle Ausbeutung von Kindern eine Straftat und eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte ist. | Sexualstraftäter_in |
Transaktionaler Sex |
![]() | Der Begriff beschreibt ein kommerzialisiertes Verhältnis, in dem sexuelle Handlungen gegen Waren, Bargeld oder Vorteile getauscht werden. Im Vergleich zu Prostitution geht es bei transaktionalem Sex eher um eine implizite als explizite Vereinbarung oder festgelegte Bezahlung. Bei der Beteiligung von Kindern spielt dies aber keine Rolle. Es handelt sich um sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern. | Sexuelle Ausbeutung von Kindern |
Webcam- Kindersextourismus |
![]() | Der Begriff wurde ins Leben gerufen, um den transnationalen Charakter der Straftat zu betonen, in der jemand online teilnehmen und zusehen kann, wie sexueller Missbrauch eines Kindes (in einem anderen Land) stattfindet, ohne dass er/sie dafür reisen muss. Dieser Begriff erscheint ungeeignet, da Antworten auf derartige Verbrechen nicht im Tourismussektor zu suchen sind und auch das technische Tatmittel sich ändern könnte. | Livestreaming sexuellen Kindesmissbrauchs |
Alter der sexuellen Selbstbestimmung |
![]() | Sexuelle Aktivitäten mit einer Person unter diesem Alter sind verboten. Ihre Einwilligung ist rechtlich unerheblich und eine vermeintliche „Zustimmung“ zu ausbeuterischen oder missbräuchlichen Handlungen ist nichtig. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. | –– |
Alter der Volljährigkeit |
![]() | Volljährigkeit wird manchmal mit anderen Alterskennzeichen verwechselt, wie z. B. dem Mindest-Heiratsalter, dem Alter der sexuellen Selbstbestimmung oder dem Mindestalter für strafrechtliche Verantwortung. In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt und ab diesem Alter gilt eine Person von Rechts wegen als erwachsen. | –– |
Computererzeugte / Digitale Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern |
![]() | Die Herstellung des Materials beinhaltet keinen Missbrauch von realen Kindern, sondern ist künstlich hergestellt. Dies darf nicht mit „online“ verwechselt werden. Der Begriff bezieht sich auf Darstellungen, die hergestellt wurden, um den Eindruck der Abbildung von Kindern zu erwecken und birgt das Risiko, möglichen Schaden an Kindern zu verharmlosen. | –– |
Ehe auf Zeit |
![]() | Kurzfristige Vertragsehe, die häufig als Ausrede dient, um sexuelle Ausbeutung oder Missbrauch von Mädchen zu verdecken oder zu billigen. Der Begriff „Ehe“ scheint in diesem Zusammenhang unangemessen. | Sexuelle Ausbeutung von Mädchen |
Ausbeutung von Kindern zu pornografischen Darbietungen |
![]() | Der Akzent wird zwar auf die Tatsache gelegt, dass ein Kind einem Verbrechen unterworfen wird und keine Verantwortung an dem trägt, was mit ihm passiert. „Pornografisch“ ist jedoch in Bezug auf Kinder unangemessen und wird besser ersetzt durch „sexualisiert“. | Ausbeutung von Kindern für sexualisierte Darstellungen |
Handel mit Kindern/ Kinderhandel |
![]() | Handel mit Kindern hat eine klare und einheitliche internationale gesetzliche Definition. Handel kann zu unterschiedlichen Zwecken begangen werden, von denen ein wichtiger mit der sexuellen Ausbeutung verbunden ist. „Kinderhandel“ umfasst im deutschen Strafgesetzbuch hingegen nur §236 StGB und bezieht sich dabei auf Adoptionshandel. | Handel mit Kindern |
Inzest |
![]() | Wenn es um Kinder und Jugendliche geht, lehnt die Fachwelt den Begriff Inzest ab, da er die Blutsverwandtschaft zum ausschlaggebenden Kriterium macht und dadurch die mit ihm einhergehende Gewalt sowie die ihn konstituierenden Machtstrukturen verschleiert. Inzest mit einem Kind ist sexueller Missbrauch. | Sexueller Missbrauch von Kindern |
Jugendliche Sexualstraftäter_innen |
![]() | Minderjährige über dem Alter der Strafmündigkeit, die ein Sexualverbrechen begangen haben, entweder gegen ein Kind, eine andere jugendliche Person oder gegen eine erwachsene Person. Bei Kindern unter 14 Jahren hat sich der Begriff „sexuell übergriffige Kinder“ durchgesetzt. | –– |
Junge Person / Junge Menschen / Jugend |
![]() | Wenn diese Ausdrücke im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt gegen Kinder verwendet werden, muss geklärt werden, ob sie Personen im Alter von 18 Jahren oder älter einschließen. Auch junge Volljährige werden sozialrechtlich bei bestimmten Phänomenen (z. B. Zwangsheirat oder Ausübung von Prostitution) als besonders vulnerabel angesehen und ihnen werden besondere Schutzrechte gewährt. | –– |
Kinder in der Prostitution |
![]() | Dieser Begriff bezieht sich auf die Situation oder Lebensverhältnisse eines Kindes und verweist darauf, dass Kinder sich in einigen Fällen in der Prostitution wiederfinden. Während dieser Begriff die Wirklichkeit auf eine neutrale Weise zum Ausdruck bringt, ohne das Kind zwangsläufig zu stigmatisieren oder ihm die Schuld zuzuschieben, lässt er auch völlig das Element der Ausbeutung und der Verantwortlichkeiten der dahinterstehenden Person/Personen außer Acht. | Sexuelle Ausbeutung von Kindern in der Prostitution |
Kinderheirat / Frühverheiratung / Kinderehe |
![]() | Bei Kinderheirat ist mindestens eine der Parteien ein Kind. Frühverheiratung bezieht sich auf die Verheiratung von Kindern, meist jungen Mädchen, mit oder ohne deren Einverständnis. Begriffe werden häufig synonym zueinander gebraucht, doch „Frühverheiratung“ ist weiter gefasst und schließt auch Personen mit ein, die zwar mindestens 18 Jahre alt sind, doch aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre freie und informierte Zustimmung zur Heirat zu geben. Beide Begriffe sollten mit Vorsicht gebraucht werden. In Deutschland trat mit einer Gesetzesänderung das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ im Juli 2017 in Kraft. | –– |
Kinderpornografie |
![]() | Der Begriff wird für nationale und internationale gesetzliche Zusammenhänge gebraucht. In nicht-juristischen Kontexten ist er so weit wie möglich zu vermeiden. Sexualisiertes Material und andere Darstellungen von Kindern sind sexueller Missbrauch von Kindern und nicht „Pornografie“. | Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs / sexueller Ausbeutung von Kindern |
Kindesmissbrauch / sexueller Missbrauch von Kindern |
![]() | Die Wortbedeutung „Missbrauch“ suggeriert die Möglichkeit eines richtigen oder legitimen „Gebrauchs“ von Kindern. Fachpraxis und Wissenschaft sprechen daher häufig von „sexueller Gewalt an Kindern“. Diese Formulierung stellt heraus, dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Der ebenfalls verwendete Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht noch einen Schritt weiter und verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität funktionalisiert wird, um Gewalt auszuüben. | Sexuelle / sexualisierte Gewalt an Kindern |
Kindesmissbraucher |
![]() | Dieser Begriff zielt auf die persönliche Ebene des Täters und lenkt von der eigentlichen Tat – der sexualisierten Gewalt gegen ein Kind – ab. | Sexualstraftäter_in |
Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern |
![]() | Bei dieser Unterform der sexuellen Ausbeutung liegt der Fokus spezifisch auf einem Geldvorteil. Die Spezifizierung „kommerziell“ ist eigentlich nur notwendig, wenn der Haupteinflussfaktor ökonomischer Gewinn ist. | –– |
(Kontakt mit) schädliche/n Inhalte/n |
![]() | Dieser Begriff bezieht sich nicht zwangsläufig nur auf illegales Material wie sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern, sondern kann auch Material enthalten, das zwar legal ist, aber dennoch einer Person aufgrund ihres Alters, Entwicklungsstandes etc. schaden kann. Beispiel: gewalttätige Videospiele, pornografisches Material oder Webseiten, die Hass fördern. | –– |
Mittelspersonen |
![]() | Jemand, der die Vermittlung von Sexualstraftaten gegen Kinder ermöglicht, kann als Mittelsperson bezeichnet werden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die Mittelspersonen aus Sicht des ausgebeuteten Kindes ihm genauso viel oder noch mehr Schaden zufügen wie die Person, die das Kind sexuell missbraucht. | –– |
Pädophiler Täter |
![]() | Nicht alle Personen mit Symptomen einer pädophilen Störung sind auch Täter. „Pädophil“ wird als Begriff überbeansprucht und häufig als Etikett für eine Person gesehen, die für sexuellen Kindesmissbrauch oder sexuelle Ausbeutung von Kindern verurteilt wurde – jedoch nicht als ein Begriff für einen klinischen Zustand. Eine klare Unterscheidung muss zwischen der Tat der sexualisierten Gewalt/der Ausbeutung und den klinischen Bedingungen der pädophilen Störung getroffen werden, die Verhalten umfassen kann, das möglicherweise zu sexualisierter Gewalt führen kann, aber nicht muss. | –– |
Reisende Sexualstraftäter_innen |
![]() | Personen, die außer- oder innerhalb ihres eigenen Landes reisen, um Sexualstraftaten gegen Kinder zu begehen. Das Reisen ist jedoch nicht das Kernelement der Straftat, sondern die sexuelle Gewalt, auch da die Täter_innen häufig im Ausland leben. Dann erscheint der Begriff transnationale Sexualstraftäter_innen angemessener. | –– |
Selbst hergestellte sexuelle Inhalte / Abbildungen |
![]() | Bei diesen Begriffen besteht das potenzielle Risiko, „selbst hergestellt“ im Gegensatz zu „erzwungen“ zu verwenden und damit anzudeuten, das Kind sei für den Missbrauch, der aus solchen Abbildungen resultieren kann, selbst verantwortlich. Obwohl insbesondere Jugendliche u.U. sexuelle Darstellungen bereitwillig herstellen, bedeutet das nicht, dass sie dem ausbeuterischen oder missbräuchlichen Gebrauch dieser Abbildungen und/oder ihrer Verbreitung zustimmen oder dies gar verantworten. Daher sollten sie nie die strafrechtliche Verantwortung für ihre Rolle bei der Herstellung oder Bereitstellung des Materials tragen müssen. | –– |
Sexualisierte Darstellungen von Kindern/Posing-Bilder |
![]() | Kernelement zur Beurteilung einer solchen Darstellung eines Kindes ist die Absicht einer Person, ein Kind in einem Bild zu sexualisieren oder von einem Bild zu sexuellen Zwecken Gebrauch zu machen (z.B. zur sexuellen Erregung oder Befriedigung). | Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs / sexueller Ausbeutung von Kindern |
Situationsmotivierte Täter_in |
![]() | Dieser Begriff bezieht sich auf Personen, die keine abweichende Sexualpräferenz für Kinder oder Jugendliche zeigen. Sie üben sexuelle Gewalt (zur Machtausübung) aus, wenn sie sich in Situationen wiederfinden, in welchen sie auf Kinder Zugriff haben, weil die Kinder angeboten werden oder sie über die Kinder Kontrolle haben. Sie kümmert das Alter des Gegenübers nicht, solange sie ihre (sexuelle) Befriedigung erhalten. | –– |
Teenager |
![]() | Während es keinen besonderen Anhaltspunkt gegen den Gebrauch dieses Begriffs gibt, ist darauf zu achten, zwischen Teenagern bis 18 Jahren und Teenagern über 18 zu unterscheiden, um sicherzustellen, dass diejenigen unter 18 Jahren die Rechte und den Schutz bekommen, die allen Kindern gewährt werden. | –– |
Triebtäter |
![]() | Dieser Begriff fokussiert nicht auf einzelne Taten, sondern auf die Persönlichkeit von Täter_innen. Triebtäterschaft ist ein in der Gefahrenprognose gängiger Begriff, beispielsweise um einzuschätzen, ob die Sicherungsverwahrung eines Täters notwendig ist oder nicht. Allerdings ist der Krankheitswert das entscheidende Element, nicht der Trieb. Der Begriff sollte daher außerhalb von psychiatrischen Befunden nicht im Kontext der sexuellen Ausbeutung und sexualisierten Gewalt an Kindern verwendet werden. | Sexualstraftäter_in |
Überlebende |
![]() | Dieser Begriff wird synonym oder in Kombination mit dem Begriff „Opfer“ verwendet, um auf Personen zu verweisen, die Leid und Viktimisierung erduldet haben. Manche Betroffene lehnen diesen Begriff ebenso wie den Begriff „Opfer“ ab, da sie ihn als ein Etikett auffassen, mit dem sie sich nicht identifizieren möchten. | Betroffene |
Verkauf von Kindern |
![]() | Dieser Begriff ist nicht notwendigerweise mit sexuellem Missbrauch und sexueller oder anderweitigen Formen von Ausbeutung verbunden, er kann z.B. bei der illegalen Adoption und Organhandel vorkommen. Der Begriff macht Kinder zu einem Gegenstand und entzieht ihnen die menschlichen Eigenschaften. Aus diesem Grund ist ein kritischer Umgang damit angebracht. | –– |
Webcam-Kindesmissbrauch |
![]() | “Webcam”, bezieht sich auf ein technologisches Mittel, um live den sexuellen Missbrauch eines Kindes im Internet zu sehen. Dieses könnte jederzeit durch eine andere Technologie ersetzt werden. | Livestreaming sexuellen Kindesmissbrauchs |
Zeitgenössische / Moderne Formen der Sklaverei |
![]() | Dieser Begriff ist nicht auf sexuelle Gewalt beschränkt und kann Zwangsarbeit und Menschenhandel zu anderen außer zu sexuellen Zwecken beinhalten. Trotz der Ähnlichkeiten und einer gewissen Überlappung zwischen Handel mit Kindern, zeitgenössischen Formen der Sklaverei und den schlimmsten Formen von Kinderarbeit sind diese Phänomene nicht identisch und beinhalten zentrale Unterschiede, einschließlich ihrer rechtlichen Definitionen. | –– |
(Sexuelle) Anwerbung von Kindern online |
![]() | –– | –– |
Ausbeutung von Kindern in der Prostitution |
![]() | –– | –– |
Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern |
![]() | –– | –– |
(Online/Offline-) Grooming zu sexuellen Zwecken |
![]() | –– | –– |
Heranwachsende/r / junge Volljährige |
![]() | –– | –– |
Jugendliche/r |
![]() | –– | –– |
Kind |
![]() | –– | –– |
Kinder als Betroffene von sexueller Ausbeutung oder sexuellem Missbrauch |
![]() | –– | –– |
Kontaktanbahnung zu Kindern zu sexuellen Zwecken |
![]() | –– | –– |
Livestreaming sexuellen Missbrauchs von Kindern |
![]() | –– | –– |
Minderjährige/r |
![]() | –– | –– |
Minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung und/oder Missbrauchs |
![]() | –– | –– |
Opferidentifizierung |
![]() | –– | –– |
Pädosexueller / pädokrimineller Täter |
![]() | –– | –– |
Schädliche Praktiken |
![]() | –– | –– |
Schlimmste Formen der Kinderarbeit |
![]() | –– | –– |
Sexting |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Ausbeutung von Kindern |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Ausbeutung von Kindern mittels digitaler Medien |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Erpressung von Kindern |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Gewalt in organisierten und rituellen Strukturen |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Übergriffe gegen Kinder |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Zusammenhang mit Reisen und Tourismus |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Belästigung von Kindern |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Gewalt gegen Kinder |
![]() | –– | –– |
Sexuelle Handlungen vor einem Kind |
![]() | –– | –– |
Sexueller Missbrauch von Kindern mittels digitaler Medien |
![]() | –– | –– |
Täter_innen einer sexuellen Straftat gegen Kinder |
![]() | –– | –– |
Transnationale Sexualstraftäter_innen |
![]() | –– | –– |
Vergewaltigung eines Kindes |
![]() | –– | –– |
Zwangsverheiratung |
![]() | –– | –– |
ECPAT Deutschland e.V. Alfred-Döblin-Platz 1D-79100 Freiburg Tel: +49 761 - 887 926 30 www.ecpat.de Email: info(at)ecpat.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. www.kinderschutz-zentren.org